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''Religion ist integraler Bestandteil individueller und kollektiver Identität''
EKD-Bevollmächtigter spricht vor dem Europarat in Straßburg
„Religion ist integraler Bestandteil individueller und kollektiver Identität,“ so Felmberg. Zugleich warnte er auch davor, diesen einen Aspekt isoliert zu betrachten. Menschen dürften nicht auf ihre Religion reduziert werden: „Diskriminierung geschieht oft dann, wenn wir nicht unterscheiden, wann ein Merkmal gerade wichtig ist und wann nicht.“
Der Prälat hob hervor, dass alle Religionen einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwesen leisten können und auch sollten. Im Christentum gebiete schon der Öffentlichkeitsauftrag des Evangeliums den Kirchen, das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen. Offene, pluralistische Gesellschaften könnten von den verschiedenen Beiträgen der Religionen profitieren. Sie müssten aber die Rahmenbedingungen dafür erhalten. Die ungestörte Religionsausübung und ein regelmäßiger Dialog des Staates mit den Religionsgemeinschaften seien dafür unerlässlich. Dass ein solcher Dialog im Vertrag von Lissabon für die Europäische Union verbindlich vorgeschrieben sei, sei vorbildhaft.
Der Bevollmächtigte betonte aber auch, dass es nicht nur eine religiöse Seite des interkulturellen Dialogs gebe, sondern auch eine kulturelle Seite des interreligiösen Dialogs: „Wenn Vertreter und Geistliche neu zugewanderter Religionen die Sprache des Landes nicht richtig sprechen, ihr Recht und ihre Kultur nicht richtig verstehen, haben wir ein Problem. Das gleiche gilt, wenn Traditionen fremder Kulturen – etwa hinsichtlich der Rolle der Frau – in der Diaspora für sakrosankt erklärt werden,“ unterstrich Felmberg.
Als positives Beispiel für gelingenden interreligiös-interkulturellen Dialog führte der EKD-Vertreter die „Interkulturelle Woche“ an, die jedes Jahr maßgeblich von den Kirchen in Deutschland durchgeführt wird. Solche Projekte böten Gelegenheit miteinander und voneinander zu lernen und gemeinsam der Gesellschaft zu dienen. In diesem Sinne rief der Prälat die Religionsführer auf: „Lassen sie unseren besonderen religiösen Beitrag zum Gemeinwohl einen der Solidarität, der Hoffnung und des Friedens sein“.
Hannover/Brüssel, 12. April 2011
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick / Patrick Roger Schnabel
Zur Information:
Der Europarat wurde 1949 gegründet und umfasst heute 47 europäische Staaten einschließlich Russland und der Türkei. Er fördert Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit und Demokratie. Der zum Europarat gehörige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet häufig zu Fragen der Religionsfreiheit.
Die fünf geladenen Religionsvertreter sind neben dem Bevollmächtigten des Rates:
Patriarch Daniel, Rumänien
Jean-Louis Kardinal Tauran (Präsident des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog), Staat der Vatikanstadt
Prof. Dr. Mehmet Görmez, Präsident der Behörde für Religionsfragen (Diyanet), Türkei
Berel Lazar, Chief Rabbi of Russia, Russland