Allerdings hält Schneider die Freigabe der PID in dem heute verabschiedeten Gesetz für „zu weit gehend“ und verweist auf die Erklärung des Rates der EKD vom 15. Februar 2011. Er hätte eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit großer Wahrscheinlichkeit drohenden Tot- oder Fehlgeburt persönlich vorgezogen, sagte Schneider heute in Düsseldorf.
Ausdrücklich aber würdigte der Ratsvorsitzende den Entscheidungsprozess der Politikerinnen und Politiker. „Sie haben sich Zeit gelassen, mit großem Ernst gedacht und diskutiert und, wie es dieser Sache angemessen ist, fraktionsübergreifend der persönlichen Entscheidung Raum gegeben“, sagte Schneider
Hannover, 7. Juli 2011
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
Stellungnahme des Rates der EKD zur Präimplantationsdiagnostik (PID)