Für die sechs freien Plätze im Vorstand (Moderamen) des Reformierten Bundes standen zwölf Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Zwei bisherige Moderamensmitglieder stellten sich erneut zur Wahl und wurden auch in ihren Ämtern bestätigt. Die vier neu gewählten sind Judith Filitz aus Leipzig, Frauke Laaser aus Schüttorf, Claudia Ostarek aus Detmold und Dr. Michael Vothknecht aus Horn-Bad Meinberg. Wieder gewählt wurden Martina Wasserloos-Strunk aus Rheydt und Professor Dr. Georg Plasger aus Siegen. Die vier neu gewählten Mitglieder wurden im Rahmen eines Gottesdienstes zum Ende der Hauptversammlung feierlich in ihr Amt eingeführt.
Judith Filitz studiert Theologie und steht kurz vor dem ersten Examen. Frauke Laaser ist Pastorin in der Obergrafschafter Gemeinde. Claudia Ostarek ist ebenfalls Pfarrerin und Superintendentin in der Lippischen Landeskirche. Michael Vothknecht ist Jurist und arbeitet in der Versicherungswirtschaft. Auf den 178 abgegebenen Stimmzetteln summierten sich die meisten Stimmen für Georg Plasger (148) und Martina Wasserloos-Strunk (130). Es folgten Michael Vothknecht (114) und Judith Filitz (113). Claudia Ostarek (86) und Frauke Laaser (67) lagen nur noch knapp vor den Kandidaten, die nicht gewählt wurden: Wolfgang Froben aus Braunschweig, Holger Postma aus Schieder-Schwalenberg, Reiner Rohloff aus Emlichheim, Bernd Roters aus Veldhausen, Dorothee Zabel-Dangendorf aus Siegen und Herr Helm aus Göttingen. Der Moderator, Peter Bukowski dankte den Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich für den Bund zur Verfügung zu stellen.
Alle vier Jahre wählen die Delegierten der Kirchen und Gemeinden und die Einzelmitglieder des Reformierten Bundes einen Teil ihres Vorstands, das sich Moderamen nennt, neu. Neben den "gesetzten" von den beteiligten Kirchen entsandten Vorstandsmitgliedern, werden zwölf aus der Mitgliedschaft gewählt.
Neues Wahlverfahren ab 2015?
Unter den Initiativanträgen aus der Hauptversammlung wurde am Samstag Vormittag unter anderem darüber beraten, ob künftig bei den Wahlen zum Moderamen nicht auch die Briefwahl zugelassen werden sollte. Das Moderamen bekam den Auftrag, diesen Vorschlag vereinsrechtlich zu prüfen und über ein mögliches Verfahren zu beraten.