„Wir stärken damit die reformierte Stimme“, so Reiner Rohloff, Vorsitzender des Rechtsausschusses der Gesamtsynode.
Die bisherige Rechtsform des Reformierten Bundes als eingetragener Verein, in dem die reformierten Kirchen in Deutschland sowie zahlreiche Kirchengemeinden Mitglied sind, bleibt weiter bestehen. Die Errichtung der Körperschaft öffentlichen Rechts nimmt die die Evangelisch-reformierte Kirche gemeinsam mit der Lippischen Landeskirche vor, die bereits auf ihrer letzten Synode diesen Weg beschritten hat.
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28. November 2013