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''Eine Sternstunde synodaler Gemeinschaft''
EKBO: Gemeinsame Tagung der EKBO-Landessynode mit rund 70 Vertreterinnen der Evangelischen Jugend (EJBO)
Die neunte Tagung der V. Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und erste gemeinsame Tagung mit der Landesjugendvertretung der EKBO stand ganz im Zeichen gemeinsamer Beratungen. Die 21 Empfehlungen zu Themen wie Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen, Klima- und Umweltschutz, Anti-Diskriminierungsfragen oder Transparenz und Inklusion wurden mehrheitlich in die Gremien der Kirchenleitung zur weiteren Beratung überführt. „Ich bin schwer beeindruckt von unserer Landesjugendvertretung, die unglaublich erfrischend, engagiert und klug Ihre Gedanken, Anregungen und Forderungen besonders hinsichtlich Klimaschutz und jugendlicher Teilhabe am Synodalen Geschehen eingebracht haben. Wir haben selten so angeregt und in einer erstaunlich schwungvollen Aufbruchsstimmung diskutiert“, erklärt Präses Harald Geywitz zum Abschluss.
Auch Bischof Dr. Christian Stäblein ist begeistert: „Von dieser Synodaltagung kann man mit Fug und Recht sagen, wir haben eine Sternstunde synodaler Gemeinschaft erlebt. Wir haben debattiert, gerungen, gesungen, gebetet. Zu erleben, wie sehr die Evangelische Jugend in unserem Land diese Kirche mitträgt, ja auf selbstverständliche Weise ihre Gegenwart und Zukunft ist, macht Hoffnung und Zuversicht.“
In seinem Abschlussplädoyer resümierte der Vorsitzende der Evangelischen Jugend in der EKBO, Yannik Reckner: „Heute war ein ganz besonderer Tag und ich möchte all denen danken, die die erste Jugendsynode der EKBO zu einem Meilenstein für die Zukunft unserer Kirche gemacht haben. Gemeinsam haben wir heute nicht nur Geschichte geschrieben, sondern auch deutlich gemacht, dass die Zukunft unserer Kirche ein gemeinsames Projekt ist – ein Projekt, bei dem Jung und Alt Hand in Hand arbeiten.“
In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) können 16- und 17-Jährige künftig regulär an den ehrenamtlichen Gemeindeleitungen beteiligt werden. Eine entsprechende Änderung der Kirchenverfassung und eines weiteren Kirchengesetzes hat die Landessynode am Samstag zum Abschluss ihrer Herbsttagung in Berlin beschlossen. Die Wahl 16- und 17-Jähriger in Gemeindekirchenräte war bereits seit 2017 möglich, allerdings nur zur Erprobung und befristet bis 2028.
In seinem Bericht der Kirchenleitung, machte Bischof Christian Stäblein die Seelsorge zum zentralen Punkt seiner Ausführungen. Er betonte mit Nachdruck, dass in Zeiten häufig unversöhnlicher gesellschaftlicher Debatten um Lebensanfang und Lebensende die Seelsorge in ihrer öffentlichen Dimension eine unverzichtbare Funktion von Kirche und Dienst für die Gesellschaft sei. Aus diesem Blickwinkel heraus begründete er auch die Erwartung, dass das Kirchenasyl von staatlicher Seite aus unangetastet bleibe: „Wer das Kirchenasyl bricht, bricht mit seiner eigenen Humanität und Achtung“, sagte der Bischof: „Wir rufen um dieses Landes und des Staates selbst willen: Fasst das Kirchenasyl nicht an. Es sind Menschen. Punkt.“
Quelle: EKBO